Wahlarztinformationen

„Sie haben die richtige Wahl getroffen“

 
Wahlarzt – was heisst das?

  • Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen besitzt. Sie als Patient begleichen zunächst die Honorarnote selbst (Ausnahme ist die Vorsorgeuntersuchung, die wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen).
  • Sie erhalten einen Teil des Betrages zurück - wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Ihrer Kasse ab.
  • Das Mitbringen der e-card ist nicht zwingend notwendig, aber praktisch, wenn man seine Versicherungsnummer nicht auswendig kennt.

Warum zum Wahlarzt?

  • Ausreichend Zeit für ein persönliches Gespräch, kompetente Beratung und gemeinsame Entscheidung über das weitere Vorgehen

  • Rasche Terminvergabe

  • Kurze bis keine Wartezeiten

  • Großzügige Öffnungszeiten mit Abend- und Samstagordination

  • frei zur Verfügung stehende Parkplätze

  • behindertengerechte Ordinationsräume

Abrechnung

Nach der Behandlung erhalten sie von uns eine Honorarnote, die sie zunächst selber bezahlen.
Nach dem Einreichen der Honorarnote bekommen sie je nach Krankenkasse 60 bis 90 Prozent des Honorares rückerstattet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen überdies den Differenzbetrag.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Bar

  • Mit Bankomatkarte

  • Mit Erlagschein

Bei Sofortzahlung in unserer Ordination (bar oder Bankomat) übernehmen wir gerne das Einreichen der Honorarnote bei ihrer Krankenkasse.

Wichtig

  • Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt – sie bezahlen die übliche Rezeptgebühr.

  • Auch bei Überweisungen zu Fachärzten oder in ein Krankenhaus, bei Transportscheinen, Weiterleitung von Blutproben an ein Labor, Bestätigungen, ...  gibt es keinen Unterschied zu Kassenärzten.

  • Falls für gewisse Untersuchungen (CT, MRT..) oder Therapien (Physiotherapie..) eine chefärztliche Genehmigung notwendig ist so übernehmen wir das für sie.