Vorsorgeuntersuchung - Gesundenuntersuchung

„Vorbeugen ist besser als Heilen“

Dieser Grundsatz der modernen Medizin gilt selbstverständlich auch in der Ordination mit Herz.

Jeder krankenversicherte Mensch hat ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich den Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.

Rechtzeitig handeln

Die regelmäßige Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands sollte so wie die gewohnten Kontrollen bei der Zahnärztin / beim Zahnarzt zur Routine werden.

Manche Krankheiten verursachen kaum Beschwerden und werden daher von vielen Patienten nicht ernst genommen. Erhöhte Blutzuckerwerte, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Übergewicht sind zu nennen. Dass diese Krankheiten aber gerade wegen ihrer Symptomarmut besonders gefährlich sind, wissen nur wenige. Es handelt sich dabei um Faktoren, die zur Entstehung anderer Krankheiten beitragen oder deren Entwicklung begünstigen und den Verlauf beschleunigen.

Je früher eine Erkrankung diagnostiziert wird, desto weniger aufwendig und belastender ist die Behandlung.

Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht nur für Krebs, sondern für sehr viele Volkskrankheiten.

Die Vorsorgeuntersuchung besteht aus:

  • Ausführlicher Blutbefund, der individuell abgestimmt wird.
  • Untersuchung des Harnes.
  • Stuhluntersuchung ab dem 50.Lebensjahr  (HAEMOCCUILT = Suche nach unsichtbaren Blutspuren im Darm).
  • EKG (Elektrokardiogramm) zur Diagnose der Herzfunktion.
  • Auf Wunsch Durchsicht des Impfpasses
  • Ärztliche Untersuchung und Gespräch.